Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the borlabs-cookie domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w0155485/wp.kfz-sv-sandner.de/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6121

Notice: Die Funktion _load_textdomain_just_in_time wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Laden der Übersetzung für die Domain salient wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /www/htdocs/w0155485/wp.kfz-sv-sandner.de/wordpress/wp-includes/functions.php on line 6121
Schadengutachten - KFZ-Sachverständigenbüro Gutachter Manfred Sandner Skip to main content

Schadengutachten

Schaden unverschuldet & verschuldet

Haftpflichtschaden (Unverschuldet!)

Es liegt immer dann ein Haftpflichtschaden vor, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen. Der durch den Unfall entstandene Schaden ist Ihnen zu ersetzen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im § 249 BGB. Um den Schaden exakt zu beziffern, ist die Einschaltung eines Gutachters empfehlenswert. Als Kfz-Sachverständige sind wir hierzu genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadenereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt. Die Kosten für ein Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das über den Schaden erstellte Gutachten dient Ihnen als neutrale Kostenermittlung und legt den Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir empfehlen grundsätzlich die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht zur vollumfänglichen Durchsetzung und Erstattung Ihres Schadens.

Kaskoschaden (Selbst verschuldet!)

Wenn ein Schaden selbst verursacht wurde beziehungsweise ein Schaden durch z.B. Haarwild, Sturm, Hagel, Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus entstanden ist, liegt ein Kaskoschaden vor. Basis für die Regulierung sind die Bedingungen in Ihrem Vertrag über die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Melden Sie auf alle Fälle Ihren Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung. Die Übernahme der Kosten für ein Gutachten ist im Kasko-Schadensfall im Vorfeld mit der Versicherung abzuklären. Beauftragen Sie keinesfalls eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Das Angebot die Reparaturkosten über eine Werkstatt schätzen zu lassen ersetzt den Sachverständigen nicht, da dort die wirtschaftliche Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz nicht immer in vollem Umfang gegeben ist.