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Schadengutachten

Schaden unverschuldet & verschuldet

Haftpflichtschaden (Unverschuldet!)

Es liegt immer dann ein Haftpflichtschaden vor, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen. Der durch den Unfall entstandene Schaden ist Ihnen zu ersetzen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im § 249 BGB. Um den Schaden exakt zu beziffern, ist die Einschaltung eines Gutachters empfehlenswert. Als Kfz-Sachverständige sind wir hierzu genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadenereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt. Die Kosten für ein Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das über den Schaden erstellte Gutachten dient Ihnen als neutrale Kostenermittlung und legt den Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir empfehlen grundsätzlich die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht zur vollumfänglichen Durchsetzung und Erstattung Ihres Schadens.

Kaskoschaden (Selbst verschuldet!)

Wenn ein Schaden selbst verursacht wurde beziehungsweise ein Schaden durch z.B. Haarwild, Sturm, Hagel, Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus entstanden ist, liegt ein Kaskoschaden vor. Basis für die Regulierung sind die Bedingungen in Ihrem Vertrag über die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Melden Sie auf alle Fälle Ihren Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung. Die Übernahme der Kosten für ein Gutachten ist im Kasko-Schadensfall im Vorfeld mit der Versicherung abzuklären. Beauftragen Sie keinesfalls eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Das Angebot die Reparaturkosten über eine Werkstatt schätzen zu lassen ersetzt den Sachverständigen nicht, da dort die wirtschaftliche Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz nicht immer in vollem Umfang gegeben ist.